Pflege & Betreuung
Unsere Leistungen
wie dürfen wir ihnen helfen
Auf dieser Seite finden Sie alles rund um die Tehmen Pflege und Betreuung.
Vollstationäre
Pflege
Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen und Preise
Pflegekonzept
Wir haben uns das Pflegemodell von Fr. Orem zum Grundsatz gemacht.
Pflegeleitbild
Als oberster Grundsatz unserer Einrichtung gilt, dass jeder Mensch einmalig ist
Kurzzeit-
pflege
Alle Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie hier
Philosophie
Unser Seniorenpflegeheim ist eine stationäre Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen
Hauswirtschafts-
leitbild
In unserer Küche werden sämtliche Mahlzeiten frisch zubereitet
vollstationäre pflege
Neue Entgelte ab 01.01.2025
Nachfolgend finden Sie die Heimentgelte, die ab dem 01.01.2025 im HeidstückenHus für die vollstationäre Pflege anfallen:
Pflegegrad 1
3.208 Euro
Pflegegrad 2 – 5
unterschieden nach bisherigem Aufenthalt in vollstationären Einrichtungen
Zur vereinfachten Darstellung handelt es sich um gerundete Preise. Die vollständigen Preise entnehmen Sie bitte der „Preisübersicht vollstationäre Pflege“
PG 1
3.208 Euro
PG 2-5 / 0 – 12 Monate
2.670 Euro
PG 2-5 / 13 – 24 Monate
2.428 Euro
PG 2-5 / 25 – 36 Monate
2.105 Euro
PG 2-5 / ab dem 37. Monat
1.701 Euro
Entgelte 01.01.2024 - 31.12.2024
Nachfolgend finden Sie den Eigenanteil, der für die vollstationäre Pflege im HeidstückenHus anfällt
Pflegegrad 1
2.853 Euro
Pflegegrad 2 – 5
unterschieden nach bisherigem Aufenthalt in vollstationären Einrichtungen
Zur vereinfachten Darstellung handelt es sich um gerundete Preise. Die vollständigen Preise entnehmen Sie bitte der „Preisübersicht vollstationäre Pflege“
PG 1
2.853 Euro
PG 2-5 / 0 – 12 Monate
2.477 Euro
PG 2-5 / 13 – 24 Monate
2.263 Euro
PG 2-5 / 25 – 36 Monate
1.979 Euro
PG 2-5 / ab dem 37. Monat
1.624 Euro
Ihre Pflegekasse bezahlt monatlich pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:
Pflegegrad 1: | 125,- € | |
Pflegegrad 2: | 770,- € | ab 01.01.25 = 805,- € |
Pflegegrad 3: | 1.262,- € | ab 01.01.25 = 1.319,- € |
Pflegegrad 4: | 1.775,- € | ab 01.01.25 = 1.855,- € |
Pflegegrad 5: |
2.005,- € |
ab 01.01.25 = 2.096,- € |
Voraussetzung: Sie haben einen Pflegegrad für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle. Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können, kann beim Sozialamt des jeweiligen Landkreises Heimkostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung: Kinder/Eltern kann nicht zugemutet werden die fehlenden Kosten zu übernehmen. Zusätzlich kann Wohngeld beantragt werden, man bekommt es jedoch nur, wenn die Rente 920,– Euro nicht übersteigt. Weitere Vergünstigungen können beantragt werden:
1. Bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen,
2. bei der Gemeinde die Befreiung von den Rundfunkgebühren,
3. beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen und beim Parken.
Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert.
Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohner vom 1. Januar 2024 an neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünfzehn Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.
Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige | |
Aufenthalt in einem Pflegeheim |
Zuschlag des Eigenanteils der Pflegekosten |
Bis zu 12 Monaten |
15 Prozent |
Mehr als 12 Monaten |
30 Prozent |
Mehr als 24 Monaten |
50 Prozent |
Mehr als 36 Monaten |
75 Prozent |
Ab dem Jahr 2020 wird die bisherige Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege nach dem Altenpflegegesetz nach und nach durch die Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) abgelöst. Der Gesetzgeber will so die Pflegeberufe stärken und hat entschieden, für die Finanzierung der neuen Fachkräfteausbildung ein Umlageverfahren einzuführen, von dem neben Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen auch alle ambulanten Pflegedienste und ihre jeweiligen Kunden betroffen sind.
Nach dem Pflegeberufegesetz müssen alle genannten Einrichtungen und Dienste in einen sog. Ausbildungsfonds einzahlen. Dabei entfällt auf alle Pflegeeinrichtungen ein nach den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung ermittelter Finanzierungsanteil, der wiederum mit einem Bescheid der zuständigen Behörde auf die einzelnen Pflegeeinrichtungen aufgeteilt wurde. Auch wir vom HeidstückenHus haben einen solchen Bescheid über einen Umlagebetrag erhalten. Dieser Umlagebetrag ist nach dem Pflegeberufegesetz in den Pflegevergütungen berücksichtigt.
Kurzzeitpflege
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Damit ergibt sich ein Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege von bis zu 3.386 Euro. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können sich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege entstehen, im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten lassen.
Der Bewohner hat die sog. „Hotelkosten“ zu tragen. Diese setzen sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Kurzzeitpflege - wer trägt welche Kosten?
Pflegekasse
Pflegebedingte Aufwendungen
- Pflege
- Betreuung
BEWOHNER/IN
Aufwendungen für die Unterbringung
- Unterkunft
- Verpflegung
- Investitionskosten
Der Eigentanteil für den Bewohner beträgt 41,70 Euro pro Kalendertag für die Kurzzeitpflege, im Kalenderjahr 2024.
Der Eigentanteil für den Bewohner beträgt 42,66 Euro pro Kalendertag für die Kurzzeitpflege, im Kalenderjahr 2025.
Unsere Leitbilder
Zugrundeliegendes Pflegemodell
Wir haben uns das Pflegemodell von Fr. Orem (Körper, Geist und Seele) zum Grundsatz gemacht. Damit gilt für uns, dass jeder Mensch einmalig ist und aus diesem Grund eine individuelle Pflege jedem Bewohner zuteil werden soll. Dabei lassen wir die Würde, seine Intimsphäre und seine Wünsche nicht außer Acht.
Pflege und Betreuung heißt, den Körper in seiner Ganzheit zu betrachten.
Zugrundeliegendes Pflegesystem und Pflegeprozess
Wir arbeiten nach dem System der Individualpflege. Das heißt, jeder Mitarbeiter ist im Rahmen seiner Kompetenz und Anwesenheit für die individuellen Bewohner zuständig. Die Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Mitarbeiters wird dadurch gefördert und erhalten, die Beziehung zum Bewohner sowie Pflege und Betreuung optimal gestaltet.
Durch die für jeden Bewohner individuell erstellte Pflegeplanung, ist ein hoher pflegerischer und betreuerischer Standard gewährleistet.
Innerbetriebliche Kommunikation
Qualitätszirkel, Dienstbesprechungen und Übergaben sichern die ständige Überwachung der Pflegequalität und Betreuung im Haus.
Qualitätssicherungssystem
Im vorliegenden Qualitätshandbuch wird das Qualitätssystem des Seniorenheims beschrieben. Die niedergelegten Prozesse dienen als Vorgabe für die tatsächlichen Arbeitsabläufe vor Ort, werden von jedem Mitarbeiter gekannt und eingehalten.
Beschreibung der Leistungen
Freizeit- und Beschäftigungsangebote werden kontinuierlich angeboten und können von jedem Bewohner individuell genutzt werden. Ausflüge, Einkaufsfahrten, Veranstaltungen und Feiern werden je nach Wetter und Wunsch abgesprochen.
Räumliche, personelle + sachliche Ausstattung der Einrichtung
Es werden großzügige Ein- und Zweibettzimmer geboten, mit Dusche und WC, ohne Stufen und Schwellen, so dass sich auch Rollstuhlfahrer ohne Probleme bewegen können. Jedes Zimmer verfügt über Telefon/Internet und Satellitenanschluss, eine Bibliothek ist vorhanden, Zeitschriften können nach Wunsch besorgt werden. Die Tageszeitung kommt jeden Morgen ins Haus.
Wir legen sehr großen Wert auf die hohe Qualifikation, Erfahrung und Sozialkompetenz unserer Mitarbeiter.
Regelung der Kooperation mit anderen Diensten
Die Leistungen, die wir nicht selbst erledigen können, werden von externen Diensten erledigt. Mit diesem Konzept wird eine hohe Dienstleistungsqualität gewährleistet. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, dass diese zugelassen sind und ihr Handwerk verstehen.
Als oberster Grundsatz unserer Einrichtung gilt, dass jeder Mensch einmalig ist und aus diesem Grund eine individuelle Pflege einem jeden Bewohner zuteil werden soll. Dabei dürfen wir die Würde, seine Intimsphäre und seine Wünsche nicht außer Acht lassen.
Pflege und Betreuung heißt, den Körper in seiner Ganzheit zu betrachten, frei nach dem Pflegemodell von Fr. Orem (Körper, Geist und Seele).
Der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung ist für jeden Menschen ein gravierender Einschnitt in seinem bisherigen Leben. Wobei oft der Eindruck entsteht, dass man damit auch seine noch vorhandene Selbstständigkeit und Selbstachtung aufgibt, oder das Gefühl des Ausgeliefert-Seins.
Unsere Einrichtung ist darauf bedacht die Selbstständigkeit, die Selbstachtung, die Eigenverantwortung und die persönliche Freiheit zu unterstützen und die Lebensqualität zu erhalten und eventuell zu verbessern. Ziel der Pflege ist es, geistige, körperliche und soziale Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, um dem Betreuten ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Pflegeeinrichtung sorgt für eine würdevolle Begleitung während des gesamten Heimaufenthaltes, bis hin zu einem würdevollen Tod ohne Ängste und Einsamkeit.
Die Bewohner sind an der Gestaltung des Heimalltages zu beteiligen. Sie sind bei Entscheidungen einzubeziehen, die ihr Leben in der Einrichtung betreffen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Angehörigen sowie ein förderliches Zusammenarbeiten mit Ärzten,
Pflegekräften, Heimbeirat und Kirche werden vom Träger unterstützt. Konstruktive Kritik aller Beteiligten ist ernst zu nehmen und sollte zu nachvollziehbaren Verbesserungen führen.
Der Träger stellt die Konzeption und Leistungsübersicht transparent in einer Unternehmensphilosophie für alle Begleitenden dar. Wir können dem Bewohner das Zuhause nicht ersetzen aber wir sind bemüht, ihm ein Heim zu geben, in dem es sich leben und wohnen lässt und die Umstellung zu seinem bisherigen Leben nicht allzu schwer fällt.
Damit auch in diesem Lebensabschnitt ein paar nette Erinnerungen an schöne Tage mitgenommen werden können.
Unser Seniorenpflegeheim ist eine stationäre Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen, die weder in einem Krankenhaus, noch in der eigenen Wohnung gepflegt werden können.
Unter Beachtung der Würde eines jeden Bewohners, ist es unser Ziel, den letzten Lebensabschnitt für jeden Bewohner individuell so angenehm wie möglich zu gestalten. Pflege und Betreuung sollten ganzheitlich verstanden werden (Körper, Geist und Seele). Wir bemühen uns für die Bewohner des Seniorenheimes HeidstückenHus ein Zuhause zu bieten, in dem sie leben und wohnen, den Alltag mitgestalten können und Sicherheit haben, eine nach neusten Erkenntnissen der Pflegewissenschaft durchgeführte Pflege zu erhalten. Sie sollen nicht das Gefühl haben, abgestellt zu sein.
Das Seniorenpflegeheim HeidstückenHus ist eine privat geführte Einrichtung für die stationäre Pflege. Unser Haus liegt mitten in der Samtgemeinde Geestequelle. Durch seine wunderschöne ländliche Umgebung und der benachbarten Geschäfte, wird den Bewohnern ein Leben im Grünen geboten, mit der Möglichkeit am Leben auf dem Lande teilzunehmen.
In unserem HeidstückenHus Kochen und Backen wir täglich frisch. Die Bewohner werden in die Zubereitung mit einbezogen. Unsere Küche ist voll ausgestattet, mit einem Kombidämpfer, Cerankochfeld, einem Backofen sowie einer Mikrowelle. Unsere Küche verfügt über eine Industriespülmaschine. Bei uns stehen die Mahlzeiten im Mittelpunkt des Tages. Das Essen zählt zur Lebensqualität und zur Förderung der Gesundheit, zur Aktivierung der Fähigkeiten und zur Tages – sowie Jahresstruktur.
In unserem Seniorenheim werden alle Mahlzeiten frisch zubereitet. Bewohner Wünsche werden berücksichtigt. Es wird wöchentlich ein Speiseplan geschrieben der nach Bewohnerwünschen zusammengestellt wird, dazu gibt es täglich ein Ausweichessen.
Es wird beim Kochen auf Schon-und Diabetikerkost geachtet. Unsere Köchin sowie ihrer Mitarbeiter werden jährlich darauf geschult. Das Obst und Gemüse kommt aus unserer Region. Eier werden frisch aus Ostendorf von Hr. Tampke angeliefert, sowie frische Kartoffeln aus Neu-Ebersdorf von Familie Kaiser.
Bei dem Umgang und der Verarbeitung unserer Lebensmittel achten wir auf die Einhaltung von hygienischen Verordnungen und Gesetzen z.B. HACCP
Unsere Bewohner bekommen mehrmals täglich verschiedene Zwischenmahlzeiten, wie z.B. Obst, Gemüse, Quarkspeisen, Buttermilch, etc.
Unsere Bewohner helfen täglich bei der Zubereitung des Essens. Sie schälen z.B. Kartoffeln, schnippeln Obst und stellen einen Kräuterquark fürs Abendessen her.