Pflege & Betreuung

Unsere Leistungen

wie dürfen wir ihnen helfen

Auf dieser Seite finden Sie alles rund um die Tehmen Pflege und Betreuung.

Vollstationäre
Pflege

Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen und Preise

Pflegekonzept

Wir haben uns das Pflegemodell von Fr. Orem zum Grundsatz gemacht.

Pflegeleitbild

Als oberster Grundsatz unserer Einrichtung gilt, dass jeder Mensch einmalig ist

Kurzzeit-
pflege

Alle Informationen zur Kurzzeitpflege finden Sie hier

Philosophie

Unser Seniorenpflegeheim ist eine stationäre Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen

Hauswirtschafts-
leitbild

In unserer Küche werden sämtliche Mahlzeiten frisch zubereitet

vollstationäre pflege

Neue Entgelte ab 01.01.2024

Kurzzeitpflege

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Damit ergibt sich ein Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege von bis zu 3.386 Euro. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung.

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können sich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege entstehen, im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten lassen.

Der Bewohner hat die sog. „Hotelkosten“ zu tragen. Diese setzen sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

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